AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von yourSound Veranstaltungstechnik
§1 Geltungsbereich und anwendbares Recht
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Diese allgemeine Geschäftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Lars Hammann yourSound Veranstaltungstechnik, (nachfolgend yourSound Veranstaltungstechnik genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter/Kunden genannt).
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Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Mieter/Kunden und der Firma yourSound Veranstaltungstechnik im Bereich Vermietung, Verkauf, Werkleistung und Service.
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Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Mieter/Kunden und der Firma yourSound Veranstaltungstechnik über den Bereich Vermietung, Verkauf, Werkleistung und Service gelten die AGB als akzeptiert.
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Abweichungen von der AGB sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich von der Firma yourSound Veranstaltungstechnik vor Erbringung der Leistung bestätigt wurden.
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Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
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Sollte aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Punkt dieser Vereinbarung für unwirksam erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Punkte hiervon unberührt.
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Gerichtsstand Amtsgericht Syke
§2 Angebot und Vertragsschluss
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Alle Angebote von yourSound Veranstaltungstechnik sind freibleibend und unverbindlich. Erst ab dem Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung muss sich yourSound Veranstaltungstechnik verbindlich an abgegebene Angebote halten.
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Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von yourSound Veranstaltungstechnik in Textform maßgebend.
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Im Falle einer Leistung durch yourSound Veranstaltungstechnik ohne eine vorherige Auftragsbestätigung gelten die mit der Leistung übermittelten Unterlagen (Rechnung, Lieferschein) als Auftragsbestätigung.
§3 Preise und Zahlungen
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Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Preise von yourSound Veranstaltungstechnik Nettopreise.
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Die Preise gelten für den Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung, Sonderleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners werden gesondert berechnet.
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Die Preise gelten nach Erhalt der Auftragsbestätigung 4 Monate. Sollte das Lieferdatum außerhalb dieser Zeit liegen ist yourSound Veranstaltungstechnik berechtigt, dann seinen gültigen Preis zu berechnen.
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Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Rechnung nach Rechnungsdatum binnen 7 Tagen zu 100% zu begleichen.
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Im Verzugsfall muss der Vertragspartner anfallende zusätzliche Kosten wie Anwaltskosten, Vollzugskosten oder Gerichtskosten eigenhändig tagen.
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yourSound Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von bis zu 100% vor Leistungserbringung zu erheben.
§4 Vermietung
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Die Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum von yourSound Veranstaltungstechnik.
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Mietgegenstand und Mietzeit sind im Lieferschein verbindlich festgelegt.
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yourSound Veranstaltungstechnik behält sich vor, den Mietgegenstand durch gleichwertiges Equipment zu ersetzten, solange dies vertraglich nicht anderweitig geregelt ist.
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Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit einer schriftlichen Bestätigung von yourSound Veranstaltungstechnik vor Ablauf der Mietzeit zulässig. Mündliche Vereinbarungen sind erst wirksam, wenn sie schriftlich durch yourSound Veranstaltungstechnik bestätigt wurden.
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Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von yourSound Veranstaltungstechnik darf der Kunde das Equipment nicht an einen anderen Ort verbringen und nutzen oder Dritten vermieten/überlassen
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Fallen während einer Veranstaltung Equipments durch technischen Defekt aus, so haftet yourSound Veranstaltungstechnik nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten.
§5 Übergabe, Abholung und Versand des Equipments
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Das Equipment wird grundsätzlich am Firmensitz von yourSound Veranstaltungstechnik übergeben.
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Die Abholung hat zu dem im Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
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Holt der Kunde das Equipment zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufforderung von yourSound Veranstaltungstechnik zur Abholung bedarf.
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yourSound Veranstaltungstechnik ist berechtigt, das Equipment vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte zu vermieten, sollte das Equipment durch den Kunden nicht abgeholt worden sein.
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Das Equipment ist bei der Übergabe durch yourSound Veranstaltungstechnik am Übergabeort vom Kunden unverzüglich auf offensichtliche Schäden und Etwaige Mängel zu untersuchen, diese sind auf dem Mietschein schriftlich festzuhalten.
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Erhebt der Kunde keine Einwände gegen den Zustand des Equipments, gilt das Equipment als in ordnungsgemäßen Zustand. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann, soweit die Mängel nicht nachweislich nachträglich auftreten, ausgeschlossen.
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Sollte es schriftlich anders vereinbart sein, kann das Equipment auf Kosten und Gefahr des Mieters/Kunden versendet werden.
§6 Rückgabe
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Die Rückgabe hat am Sitz von yourSound Veranstaltungstechnik zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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Der Kunde hat das Equipment von yourSound Veranstaltungstechnik in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand des Equipments bei Übergabe, unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Abnutzung, entspricht.
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Die Rückgabe des Equipments hat einschließlich der Transportverpackung/Cases, etwaiger Anleitung, Anschlusskabel und sonstigem Zubehör zu erfolgen.
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Werden die in dem Lieferschein aufgeführten Equipments nicht zu dem vereinbarten Ende der Mietzeit zurückgebracht, so fallen für jeden angefangenen Tag (1 Tag = 24Stunden) jeweils der gültige Mietpreis für einen Tag an. Eventuell vereinbarte Rabatte, Paket -oder Projekpreise gelten dann nicht mehr.
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Werden die gemieteten Equipments nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist yourSound Veranstaltungstechnik, berechtigt eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr (Abrechnung erfolgt nach angefangenen Stunden, min. 2 Stunden á € 50,- netto) zu erheben.
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Die Rücknahme des Equipments erfolgt stets unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Sollten Schäden erst bei einer technischen Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen) festgestellt werden, so hat der Mieter/Kunde die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der Benachrichtigung zu begleichen.
§7 Kündigung
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yourSound Veranstaltungstechnik kann bei wichtigem Grund (z.B. höherer Gewalt und Gründen die nicht von yourSound Veranstaltungstechnik zu vertreten sind) von der getroffenen Liefervereinbarung zurücktreten.
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Bei Absage der Leistung durch den Mieter/Kunden mit einer Frist von weniger als 14 Tagen vor dem schriftlich festgelegten Liefertag ist eine Entschädigung in Höhe von 50 %, von weniger als sieben Tagen in Höhe von 80%, von weniger als drei Tagen in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises an yourSound Veranstaltungstechnik zu zahlen.
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yourSound Veranstaltungstechnik kann eine ordentliche Kündigung nur wegen Eigenbedarfs aussprechen und zwar auch vor Beginn der vereinbarten Mietzeit. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach § 580 a Abs. 3 BGB.
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yourSound Veranstaltungstechnik kann den Mietvertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn
a) der Mieter/Kunde den Mietpreis nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt;
b) der Mieter/Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät;
c) der Mieter/Kunde das Equipment an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt;
d) der Mieter/Kunde das Equipment ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten überlässt;
e) der Mieter/Kunde das Equipment unsachgemäß behandelt; oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters/Kunden beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen wird. -
Wird der Mietvertrag – gleich aus welchem Grund und durch welche Partei – fristlos gekündigt, hat der Mieter/Kunde die Mietsachen unverzüglich an yourSound Veranstaltungstechnik zurückzugeben.
§8 Haftung
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Das Equipment ist aus Kostengründen durch yourSound Veranstaltungstechnik nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter/Kunden besondere Sorgfaltspflichten. Der Mieter/Kunde hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjekten haben. Auch zur Verfügung gestellte Transportfahrzeuge sind von Ihm einzuschließen bzw. zu bewachen.
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Der Mieter/Kunde haftet in voller Höhe und zum Neuwert für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom Personal von yourSound Veranstaltungstechnik geliefert und aufgestellt wurden. Der Mieter/Kunde sorgt daher für eine fachgemäße Bewachung der Mietobjekte
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Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaften Strom, Stromschwankungen oder durch Mängel an den vom Mieter/Kunden verwendeten anderen Gegenständen, Bühnen, usw. entstehen, haftet der Mieter/Kunde in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter/Kunde durchzuführen.
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Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist unverzüglich an yourSound Veranstaltungstechnik zu melden. Das Öffnen des Equipment ist strikt verboten. Reparaturmaßnahmen dürfen nur vom Personal von yourSound Veranstaltungstechnik durchgeführt werden.
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Der Mieter/Kunde hat für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Hängende Geräte, Hochständer, Traversen, usw. sind entsprechend, wenn noch nicht von yourSound Veranstaltungstechnik selbst ausgeführt, von ihm zu sichern.
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Notwendige Genehmigungen für den Betrieb von Geräten wie Funkmikrofone, In-Ear-Monitoring-Systeme, Bühnen, usw. müssen vom Mieter/Kunden bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Dieser trägt auch die anfallenden Kosten.
§9 Besondere Pflichten des Kunden
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Der Mieter/Kunde hat alle ausgeliehenen Mietobjekte vor Diebstahl, Regen, Sturm und Feuchtigkeit sachgemäß zu schützen und zu versichern.
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Beim Betrieb mit Generator-Strom ist sicherzustellen, dass die Leistung des Generators für alle angeschlossenen Geräte ausreicht. Darüber hinaus müssen Stromschwankungen durch die Verwendung eines Stabilisators ausgeglichen werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden.
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Für eine ggf. notwendige bautechnische Abnahme der Bühne, sowie alle anderen erforderlichen Genehmigungen, sorgt der Mieter/Kunde. Dieser trägt auch die dafür anfallenden Kosten.
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Der Mieter/Kunde ist verpflichtet, dass gemietete Equipment vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für Wartung und Pflege des Equipments Sorge zu tragen.
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Der Mieter/Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von yourSound Veranstaltungstechnik Veränderungen des Equipments, insbesondere An- und Einbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die von yourSound Veranstaltungstechnik oder vom Hersteller angebracht wurden, zu entfernen.
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Der Mieter/Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung von yourSound Veranstaltungstechnik einem Dritten keinerlei Rechte an dem Equipment einräumen, noch darf er Rechte aus diesem Vertrag Dritten übertragen.
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Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Equipment geltend machen, hat der Mieter/Kunde von yourSound Veranstaltungstechnik dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von yourSound Veranstaltungstechnik hinzuweisen.
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Der Mieter/Kunde trägt die Kosten für die während der Dauer der Mietzeit anfallenden notwendigen Reparaturen mit Ausnahme der Reparaturen, die infolge normaler Abnutzung erforderlich sind.
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Reparaturen dürfen ausschließlich durch yourSound Veranstaltungstechnik durchgeführt werden, es sei denn, yourSound Veranstaltungstechnik gestattet dem Mieter/Kunde die Reparatur schriftlich.
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Muss das Equipment während der Mietdauer repariert werden, trägt der Mieter/Kunde die Beweislast dafür, dass die Reparatur infolge normaler Abnutzung notwendig ist.
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Zeigt sich bei der Inbetriebnahme oder während des Betriebes des Equipments ein Mangel, muss der Mieter/Kunde diesen unverzüglich an yourSound Veranstaltungstechnik in Textform mitteilen. Erfolgt keine unverzügliche Mangelanzeige, verliert der Mieter/Kunde alle sich aus der Mangelhaftigkeit etwa ergebenden Rechte. Bei rechtzeitiger Mangelanzeige steht es yourSound Veranstaltungstechnik frei, das Equipment zu reparieren oder zu ersetzen.
§10 Mitwirkungspflicht des Kunden
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Der Mieter/Kunde hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen, baurechtlichen und sonstigen Genehmigungen zu sorgen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.
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Der Mieter/Kunde versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort bis 38t (Fahrzeuglänge 18m) befahrbar und der Untergrund tragfähig ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen. Entstehende Kosten trägt der Mieter/Kunde, dies gilt auch bei Unterlassung.
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Der Mieter/Kunde ist für eine ausreichende Strom- und ggf. Wasserversorgung vor Beginn des Aufstellens der Mietobjekte durch yourSound Veranstaltungstechnik zuständig und trägt die hierfür eventuell anfallenden Kosten durch Dritte (z.B. Elektrikerbetriebe und Installateure) eigenständig.
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Der Mieter/Kunde stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbringung der Leistungen durch yourSound Veranstaltungstechnik zur Verfügung.
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Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Mieter/Kunde einen Organisationsleiter zur Verfügung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist.
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Die Sicherung des von yourSound Veranstaltungstechnik zur Verfügung gestellten Equipments – gleichgültig, ob im Rahmen von Miet-, Dienst- oder Werkverträgen – obliegt dem Mieter/Kunde. Er stellt das notwendige Sicherungspersonal einschließlich erforderlicher Nachtwachen.
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Das von yourSound Veranstaltungstechnik gestellte Personal ist vom Mieter/Kunde zu verpflegen. Bei auswärtigen Produktionen (50 km außerhalb Bremen) hat der Mieter/Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen.
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Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht yourSound Veranstaltungstechnik das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Höhe von 40,00 € netto pro Person und pro Tag zusätzlich zu berechnen.
§11 Kundenunterlagen
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yourSound Veranstaltungstechnik ist nicht verpflichtet, die ihr für die Ausführung ihrer Leistungen übergebenen Pläne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen – auch die von Fachingenieuren gefertigten Unterlagen – auf ihre technische Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Offensichtliche Fehler wird yourSound Veranstaltungstechnik ihren Mieter/Kunde jedoch anzeigen.
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Die zu einem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben, die nicht von yourSound Veranstaltungstechnik gefertigt worden sind, sind Eigentum ihrer Mieter/Kunde. yourSound Veranstaltungstechnik wird sie nur auf Anforderung ihrer Mieter/Kunde zurückgeben, anderenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist entsorgen.
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yourSound Veranstaltungstechnik ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und einzubehalten.
§12 Aufrechnung
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Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen kann der Mieter/Kunde nur erklären, sofern diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§13 Rechte des Kunden bei Mängeln
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Waren hat der Mieter/Kunde unverzüglich nach Übergabe sorgfältig zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.
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Ist der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, hat die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen.
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Bei Mängeln hat der Kunde nach freier Wahl von yourSound Veranstaltungstechnik zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz.
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Erst wenn Nachbesserung oder Ersatz zweifach fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
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Stehen dem Kunden wegen mangelhafter Waren oder Leistungen oder wegen Nichteinhaltens einer Garantie Schadenersatzansprüche gegen yourSound Veranstaltungstechnik zu, haftet yourSound Veranstaltungstechnik nur gemäß § 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§14 Haftung für alle Betriebsbereiche
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Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen eines Mangels von verkauften oder hergestellten Sachen wird ausgeschlossen.
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Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn yourSound Veranstaltungstechnik die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von yourSound Veranstaltungstechnik beruhen.
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Einer Pflichtverletzung von yourSound Veranstaltungstechnik steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
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Für alle übrigen Haftungsansprüche von yourSound Veranstaltungstechnik gilt: yourSound Veranstaltungstechnik haftet unbeschränkt bei der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit und der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet yourSound Veranstaltungstechnik auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, Im Übrigen haftet yourSound Veranstaltungstechnik nicht.
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Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von yourSound Veranstaltungstechnik.
§15 Kundendaten
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yourSound Veranstaltungstechnik speichert die Daten des Mieters/Kunden (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz).